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FORSCHEN. HELFEN. HEILEN.
Kinderkrebshilfe Mainz e.V.
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Erbschaften und testamentarische Verfügungen

„Ihr Letzter Wille – Engagement weit über den Tod hinaus“

Seit vielen Jahren tragen Erbschaften und Vermächtnisse von engagierten Bürgerinnen und Bürgern in einem erheblichen Maß dazu bei, eine optimale ganzheitliche Versorgung und wissenschaftliche Forschung an großen deutschen Kinderkrebszentren zu unterstützen. Menschen setzen die gemeinnützige Organisation in ihrem Testament als Erbe oder Vermächtnisnehmer ein. Diese Menschen denken über den Tod hinaus und richten ihr Augenmerk auf das Weiterleben anderer.

Vielleicht haben auch Sie gute Gründe, mit Ihrem Vermögen eine gemeinnützige Organisation zu unterstützen, deren Arbeit und Engagement Sie besonders schätzen. Wer weder Nachkommen noch Angehörige hat, kann eine Stiftung oder Organisation sogar als alleinigen Erben („Vollerben“) einsetzen. Somit haben Sie viele Möglichkeiten, einen von Ihnen festgelegten Teil Ihres Vermögens der Kinderkrebshilfe Mainz e.V. zu hinterlassen. Hierbei sind wir als gemeinnütziger Verein von der Erbschaftssteuer befreit, das heißt: 100% des Geldes kommen für ihren Zweck zum Einsatz.

Menschen, die ihren letzten Willen zum Wohle der Kinderkrebshilfe Mainz e.V. einsetzen, sind wir zu unendlich großem Dank verpflichtet. Sie beweisen durch ihre Entscheidung Engagement und Hilfsbereitschaft – noch über den Tod hinaus.

Die Gelder aus Erbschaften und Vermächtnissen setzt die Kinderkrebshilfe Mainz e.V. gewissenhaft und in vollem Umfang ein, um langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Therapie von an Krebs erkrankten Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Unser Ziel ist es, mit Ihrer Hilfe für aktuell erkrankte Kinder die weltweit bestmögliche Therapie zu ermöglichen und zukünftig für alle erkrankten Kinder einen Weg zur Heilung zu öffnen! Selbstverständlich übernehmen wir als gemeinnützige Organisation auch die Nachlassabwicklung professionell und diskret und erfüllen gewissenhaft die Regelungen des Testaments. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei dessen Erstellung.

Weitere Informationen rund um die Erbschafts- und Testamentsspende und praktische Tipps zur Nachlassplanung finden Sie in unserer kostenfreien Broschüre „Mein Erbe gegen Kinderkrebs“. Kontaktieren Sie uns gerne bei Interesse an einem Printexemplar oder laden Sie sich die Broschüre hier als PDF herunter.

Zum Download "Mein Erbe gegen Kinderkrebs"
eSchierholz

ANSPRECHPARTNER TESTAMENTARISCHE VERFÜGUNGEN

Sie haben Fragen zu einer testamentarischen Verfügung für die Kinderkrebshilfe Mainz e.V.?

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme!

ERIC SCHIERHOLZ
Steuerberater der Grimm & Schierholz-Partnerschaftsgesellschaft mbB und ehrenamtlicher Vorstand der Kinderkrebshilfe Mainz e.V.
Telefon: 06131-936360

E-Mail schreiben

www.sgs-steuer.de

Testamentarische Verfügung oder Vermächtnis zu Gunsten der Kinderkrebshilfe Mainz e.V. – wichtige Informationen

Falls Sie planen, einen Teil Ihres Vermögens an die gemeinnützige Kinderkrebshilfe Mainz e.V. zu vererben, sollten Sie für dieses Vorhaben in jedem Fall ein Testament errichten. Auf diese Weise können Sie den späteren Verbleib Ihres Vermögens in Ihrem Sinne regeln. Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben (je nach Familienverhältnissen) der/die Ehepartner*in und die Blutsverwandten. Können Nachlassgerichte keine rechtlichen Erb*innen ermitteln, geht das Erbe an den Staat über. Wer mit diesen gesetzlichen Vorschriften nicht einverstanden ist und einen Teil seines Erbes anderen Verwandten, anderen nahestehenden Personen oder einem guten Zweck zukommen lassen möchte, muss ein Testament aufsetzen. So wird die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt.

Welche Informationen müssen in meinem Testament enthalten sein?

Damit nach Ihrem Tod Ihr „Letzter Wille“ durchgesetzt wird und alles nach Ihren Wünschen verläuft, gilt es bei der Abfassung eines eigenhändigen Testaments eine Reihe von Formvorschriften zu beachten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fakten rund um die Testamentsanfertigung für Sie zusammengefasst:

  • Das Testament muss eigenhändig von Hand geschrieben sein (Ausnahme: ein notarielles Testament)
  • Zudem soll es Ihre Unterschrift mit vollem Vor- und Zunamen enthalten.
  • Darüber hinaus sollten Zeit und Ort festgehalten werden.
  • Bei einem gemeinsamen Testament von Eheleuten reicht es aus, wenn ein Partner das Testament handschriftlich verfasst und der zweite Ehepartner das Testament ebenfalls unterschreibt (Vor- und Zuname sowie Ort und Datum).
  • Besteht das Testament aus mehreren Seiten, sollten diese unbedingt durchnummeriert und die einzelnen Blätter zusammengeheftet werden.

Wo bewahre ich mein Testament am sichersten auf?

Wenn Sie Ihr Testament beim zuständigen Amtsgericht aufbewahren lassen, sind Sie auf der sicheren Seite. Dann ist sichergestellt, dass es im Todesfall auch wirklich gefunden und eröffnet wird. Wenn Sie Ihr Testament gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder Notar verfassen, ist der Aufbewahrungsort beim Amtsgericht generell gewährleistet. Dort werden Ihre Vorstellungen formal und juristisch einwandfrei umgesetzt und für die amtliche Verwahrung gesorgt.

Dies könnte sich als besonders wichtig erweisen, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen  und Ihren Teil des Nachlasses sozialen Zwecken – etwa der Arbeit der Kinderkrebshilfe Mainz e.V. – widmen möchten.

Welche Formen der Weitervererbung kann ich im Testament vorsehen?

Dazu bieten sich insbesondere zwei Alternativen an:

1. Das Vermächtnis:
Mit einem Vermächtnis innerhalb eines Testamentes können Sie festlegen, dass bestimmte Geldbeträge oder einzelne Vermögenswerte bestimmten Organisationen oder Personen zufallen sollen, ohne dass diese zu Ihren Erben werden. Somit haben Sie die freie Wahl, neben der Familie oder vertrauten Personen die Arbeit gemeinnütziger Organisationen zu unterstützen. Ihre Erben sind dann rechtlich verpflichtet, dieses Vermächtnis zu erfüllen.

2. Die Erbeinsetzung
Für den Fall, dass keine nahestehenden Erben vorhanden sind, können Sie selbstverständlich auch einen Teil oder Ihren gesamten Nachlass als Unterstützung vorsehen und die gemeinnützige Kinderkrebshilfe Mainz e.V. als Allein- oder Miterben einsetzen.

Aber auch ein Erbvertrag, eine Schenkung zu Lebzeiten und ein „Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall“ können Optionen sein.

Ist eine rechtliche Beratung durch die Kinderkrebshilfe Mainz e. V. möglich?

Wir beraten Sie sehr gerne zu Ihren Fragen rund um das Thema Testamentsspende. Jedoch können wir keine Rechtsberatung anbieten und Sie nicht bei der rechtsverbindlichen Ausgestaltung Ihres Testaments unterstützen. Aus diesem Grund sind alle unsere Aussagen ohne Gewähr. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Notarinnen und Notare stehen Ihnen dabei zur Seite. Wir vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt.

Kann ich der Kinderkrebshilfe Mainz e. V. auch Gegenstände oder Immobilien vermachen?

Natürlich können Sie uns auch mit Immobilien oder anderem Sachvermögen begünstigen. Wir prüfen sorgfältig, wie wir diese in unsere gemeinnützigen Projekte einbringen können, sodass die Verwendung Ihres Nachlasses ausschließlich in Ihrem Sinne erfolgt.

Muss die Kinderkrebshilfe Mainz e. V. Erbschaftssteuer zahlen?

Unser Verein ist beim Finanzamt Mainz-Mitte als gemeinnützig anerkannt. Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Testamentsspende können wir zu 100 % unseren Projekten in der Kinderkrebsforschung und Unterstützung erkrankter Kinder und ihren Familien widmen.

Was kostet ein Testament bei einer Notarin oder einem Notar?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Für die Beratung zur Erstellung eines öffentlichen Testaments wird eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem Wert Ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Testamentserstellung. Bei einem Geschäftswert von 200.000 € sollten Sie bei einem Einzeltestament mit Kosten in Höhe von etwa 500 € rechnen. Falls Sie ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag errichten, betragen bei einem gemeinsamen Vermögen von 200.000 € die Kosten etwa 1.000 €. Zusätzlich zu den Notarkosten ist für die amtliche Aufbewahrung und Eintragung in das zentrale Testamentsregister eine einmalige Zahlung von ca. 100 € fällig.

Viele weitere Fragen wie diese klären wir unkompliziert und übersichtlich in unserer kostenfreien Broschüre „Mein Erbe gegen Kinderkrebs“. Jetzt herunterladen.

Rechtlicher Hinweis
Die zuvor beschriebenen Inhalte sollen erste Denkanstöße für die Errichtung Ihres letzten Willens sein. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind deshalb ohne Gewähr. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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Kinderkrebshilfe Mainz e.V.
Alte Gärtnerei 2
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06131 / 32700-30

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IBAN: DE13 5519 0000 0200 2000 20
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